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Die Messkoffer LXcan & ROLAND 13 - Die komfortablen Messkoffer für die Diagnosesicherheit bei der Befundung an Bildwiedergabegeräten (Monitor) nach QS-RL oder die Qualitätssicherung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängern.
Gesetzliche Grundlagen:
Die Konstanzprüfung für Bildwiedergabegeräte, die zur Befundung genutzt werden, ist in der "Qualitätssicherungs-Richtlinie - QS-Richtlinie" geregelt. Bildwiedergabegeräte, die vor Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2005 einer Abnahmeprüfung mit Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung unterzogen werden. Ab Januar 2006 muss dann regelmäßig eine Konstanzprüfung gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt werden, wie sie für alle ab 01. Dezember 2003 erstmals in Betrieb gegangenen BWGs schon verbindlich ist. Die Prüfintervalle sind ebenfalls in der QS-Richtlinie festgelegt (arbeitstäglich, monatlich, 1/4-jährlich oder 1/2-jährlich).
Bei der Konstanzprüfung von Bildwiedergabegeräten für die Befundung von digitalen Röntgenaufnahmen müssen stets die am Aufstellungsort vorhandenen Umgebungsbedingungen berücksichtigt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Messung der Leuchtdichte aus der Distanz des normalen Betrachtungsabstandes erfolgt: das Messgerät ersetzt das Auge des Betrachters. Messgeräte, die aufgrund ihrer Konstruktion – Blickwinkel deutlich größer als 1,0° – keine Messung in einem Abstand von mehr als 0,5 m erlauben, sind, ebenso wie Aufsatzmessgeräte, nicht für die Qualitätssicherung an Bildwiedergabegeräten geeignet.
Für die Konstanzprüfung ist nach DIN V 6868-57 ein Spot-Leuchtdichtemessgerät der Klasse B gemäß DIN 5032-7 gefordert: Die technischen Daten eines Messgerätes dieser Klasse müssen auch Angaben über
- die V(l)-Adaption: sie beschreibt die spektrale Empfindlichkeit des Leuchtdichtemess- gerätes (angestrebt ist eine möglichst hohe Entsprechung der spektralen Empfindlichkeit des menschlichen Auges),
- den f2,u-Wert: er beschreibt als Maß für die Streulichtunterdrückung den Einfluss der Umfeldleuchtdichte
enthalten (siehe DIN V 6868-57, Kapitel 7.1, Seite 8).
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